Häufig gestellte Fragen

  • Grundbuchprüfung: Überprüfen und analysieren Sie die Grundbucheinträge der Immobilie. Stellen Sie Details wie Grundstücksanteile, Hypotheken, Pfändungen und Enteignungen fest.
  • Architektonisches und statisches Projekt: Überprüfen Sie die architektonischen und statischen Projekte bei den offiziellen Stellen. Stellen Sie fest, ob es Unterschiede zwischen dem Projekt und der tatsächlichen Nutzung gibt.
  • Lagebestimmung: Überprüfen Sie beim Grundbuch- und Katasteramt sowie bei der Gemeinde, ob sich die Immobilie an der angegebenen Lage befindet.
  • Akten der Gemeinde: Überprüfen Sie, ob die Immobilie über eine Baugenehmigung und eine Nutzungsbewilligung verfügt.
  • Stadtsanierung: Stellen Sie fest, ob die Immobilie der Stadtsanierung unterliegt und wie der Zustand des Grundstücksanteils ist.
  • Grundstücksanteil: Stellen Sie sicher, dass der Grundstücksanteil der Immobilie korrekt ist.
  • Schulden bei der Gemeinde: Der Verkäufer sollte alle Schulden bei der Gemeinde beglichen und eine Schuldenfreiheitserklärung erhalten haben.
  • Bewertungsbericht: Lassen Sie von einem SPK-lizenzierten Bewertungsunternehmen einen Bericht über den rechtlichen Zustand, den Marktwert und die Risiken der Immobilie erstellen.

Die Immobilienbewertung ist die unabhängige und objektive Einschätzung des voraussichtlichen Wertes einer Immobilie, ihrer Projekte oder damit verbundener Rechte und Vorteile zu einem bestimmten Zeitpunkt.

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Kostenmethode

Ein Gutachten bestimmt den Wert einer Immobilie durch Untersuchung von Alter, Lage, physischen Bedingungen, Verkehrsanbindung und rechtlichem Zustand sowie beschreibt alle Merkmale in einem Bericht. Es wird von SPK-lizenzierten Immobilienbewertungsexperten erstellt.

Der Käufer benötigt Identitätsnachweise, Kaufpreis, Grundbuchgebühren und eine DASK-Police. Nach der Übertragung des Grundbuchs muss sich der neue Eigentümer bei der Gemeinde registrieren lassen.

Eine Bauparzelle ist ein Eigentumsrecht an einem Grundstück, auf dem mit dem Bau begonnen wird. Nach Abschluss des Baus sollte eine Nutzungsgenehmigung eingeholt und in Wohnungseigentum umgewandelt werden.

Wohnungseigentum ist das Eigentumsrecht der Eigentümer an den abgeschlossenen Teilen eines fertiggestellten Gebäudes. Für eine Eigentumsurkunde ist eine Nutzungsgenehmigung erforderlich.

Eine Bauparzelle ist ein vorläufiges Dokument, das während der Bauphase ausgestellt wird. Nach Abschluss des Baus wird es in Wohnungseigentum umgewandelt. Für die Eigentumsurkunde ist eine Nutzungsgenehmigung erforderlich.

Ein Verwaltungsplan ist ein Dokument, das bei der Antragstellung auf Wohnungseigentum oder Bauparzelle im Grundbuch eingereicht wird und die Art der Verwaltung des Hauptgebäudes bestimmt. Er ist für alle Wohnungseigentümer und betroffenen Personen bindend.

Um den Verwaltungsplan zu ändern, bedarf es der Zustimmung von vier Fünfteln aller Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung.

Ein Grundstück ist ein Stück Land, das nicht im Bebauungsplan enthalten ist. Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, für das Bebauungspläne erstellt und Bebauungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Nicht jedes Baugrundstück hat eine Baugenehmigung. Grundstücke mit Funktionen wie Grünflächen, Parks oder landwirtschaftlichen Flächen oder solche in problematischen Bereichen haben keine Baugenehmigung.

Bei Miteigentumsgrundstücken, für die ein Parzellierungsplan erstellt wurde, kann der Verkauf durch einen Notar bestätigt werden, um festzulegen, an wen verkauft wird.

Personen, die 2021 eine Immobilie erworben haben, sind ab 2022 zahlungspflichtig. Eine Erklärung muss ausgefüllt und die Steuer gezahlt werden. Die Zahlung kann in einer einzigen Summe oder in zwei Raten erfolgen.

Rentner, Personen ohne Einkommen, Angehörige von Märtyrern, Veteranen, Behinderte und Eigentümer einer einzigen Wohnung mit einer Bruttofläche von nicht mehr als 200 m² sind von der Immobiliensteuer befreit. Die Befreiung gilt nur für Wohnungen.

Die Steuersätze für Immobilien variieren je nach Art der Immobilie. In Großstädten sind die Sätze höher. Die Sätze werden nach Art der Immobilie bestimmt.

Die Zahlung kann bei den Gemeinden, per EFT/Überweisung, über die Websites der Gemeinden per Kreditkarte oder bei Postämtern erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, über die Website der Steuerverwaltung und das E-Government-Portal zu zahlen.

Für Änderungen wie Flächenvergrößerungen, Volumenänderungen und zusätzliche Stockwerke ist eine Renovierungsgenehmigung erforderlich. Kleine Reparaturen unterliegen keiner Genehmigungspflicht.

Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte beantragen die Genehmigung schriftlich bei der Gemeinde oder der Bezirksverwaltung. Dem Antrag sind Dokumente wie Grundbuch, architektonisches Projekt und statisches Projekt beizufügen. Nach Prüfung wird die Genehmigung erteilt.

Nach vollständiger oder teilweiser Fertigstellung des Baus ist eine Genehmigung von der Gemeinde oder der Bezirksverwaltung erforderlich. Es muss festgestellt werden, dass der Bau der Genehmigung entspricht.

Ein Bebauungsplan ist eine auf genehmigten Bestandsplänen basierende Karte im Maßstab 1:1000, die die Baugebiete, Straßen, Dichte und Anordnung verschiedener Bereiche zeigt und mit einem Bericht ein Ganzes bildet.

Artikel 18 betrifft die Zusammenlegung, Neuparzellierung und Verteilung von Grundstücken und Parzellen im Bebauungsplanbereich ohne Zustimmung der Eigentümer.

Der Käufer kann den Mieter benachrichtigen und innerhalb von sechs Monaten die Räumung verlangen. Der neue Eigentümer übernimmt den Mietvertrag und hat das Recht, bei Bedarf nach Ablauf des Mietvertrags eine Klage zu erheben.

Ein Grundbucheintrag ist eine Maßnahme, die die Eigentumsrechte des Besitzers einer Immobilie einschränkt. Sie zeigt das begrenzte Nutzungsrecht an.

Das Nießbrauchsrecht ist ein Servitutsrecht, das einer Person ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an einer Sache gewährt. Es gibt das vollständige Nutzungsrecht an einer fremden Sache.

Das Nießbrauchsrecht ermöglicht eine lebenslange Nutzung, kann jedoch vom Inhaber nicht auf eine andere Person übertragen werden.

Das Nießbrauchsrecht ist nicht vererbbar. Es endet mit dem Tod des Inhabers und geht auf die Eigentümer des nackten Eigentums zurück.

Der Inhaber eines Nießbrauchsrechts hat das Recht, die Immobilie in jeder Hinsicht zu nutzen, außer sie zu veräußern.

Der Inhaber des nackten Eigentums hat kein Nutzungsrecht an der Immobilie, kann jedoch das nackte Eigentum verkaufen.

Ja, das Nießbrauchsrecht kann auf eine bestimmte Dauer begrenzt werden.

Das Nießbrauchsrecht wird durch Eintragung in das Grundbuch beim Grundbuchamt eingeräumt.

Ein Pflegevertrag auf Lebenszeit ist die Vereinbarung, dass eine Person im Gegenzug für die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie die andere Person bis zu ihrem Tod versorgt. Er wird durch Eintragung ins Grundbuch abgesichert.

Eine Hypothek ist ein Eintrag im Grundbuch zugunsten des Gläubigers als Sicherheit für die Zahlung einer Schuld.

Gepfändete Immobilien können verkauft werden, jedoch bleibt die Pfändung bestehen. Bei staatlichen Pfändungen gelten Einschränkungen für den Verkauf.

Eine Immobilie mit einer einstweiligen Verfügung kann nicht verkauft werden.

Ein Mietvorbehalt ist ein Mietvertrag zwischen dem Eigentümer der Immobilie und dem Mieter, der im Grundbuch eingetragen wird. Der Mietvorbehalt wird im Anmerkungsbereich des Grundbuchs eingetragen.

Teilzeit-Eigentum bezeichnet den Kauf einer Immobilie zur Nutzung zu bestimmten Zeiten des Jahres. Es wird im Grundbuch eingetragen und verleiht den Eigentümern ein Nutzungsrecht.

Die Gebühr beträgt jeweils 2 % des Verkaufspreises für Käufer und Verkäufer.

Die Gebühr wird auf Basis des angegebenen Kauf/Verkaufspreises berechnet.

Quellensteuer bei Miete ist die Vorauszahlung einer Steuer, die von der Miete von Immobilien einbehalten und an das Finanzamt gezahlt wird, wenn die Immobilie nicht an Unternehmen vermietet wird. Der Steuersatz beträgt 22 %.

Mehrwertsteuer wird bei der Vermietung von Immobilien, die Unternehmen gehören, erhoben.

Der Mehrwertsteuersatz beträgt 18 %.

KAKS ist die Abkürzung für "Bodennutzungszahl" und bezeichnet die maximale Netto-Baufläche, die auf einem Grundstück errichtet werden kann.

TAKS steht für Bodenflächenzahl und bezeichnet die Grundfläche, die auf einem Grundstück bebaut werden darf.

Eine Bauüberwachungsfirma überwacht die Bautätigkeiten und den Bauunternehmer vom Beginn bis zum Abschluss des Baus im Namen des Grundstückseigentümers.

Laut dem Bauüberwachungsgesetz Nr. 4708 unterliegen alle Gebäude der Überwachung, außer einigen öffentlichen Gebäuden und kleinen Einfamilienhäusern.

Ein Grundstücksanteil ist das Recht an dem Grundstück, das jedem unabhängigen Abschnitt in Gebäuden mit Wohnungseigentum oder Bauparzelle zusteht.

Der Grundstücksanteil wird im Verhältnis des Wertes des unabhängigen Abschnitts zum Gesamtwert der Hauptimmobilie bestimmt.

Eine Klage zur Berichtigung des Grundstücksanteils wird von Eigentümern von Wohnungseigentum oder deren Erben eingereicht, wenn der Anteil falsch oder unvollständig angegeben ist.

Ein Risikogebiet ist ein Gebiet, das gemäß Gesetz Nr. 6306 als gefährlich für Menschenleben und Eigentum eingestuft wird.

Laut Gesetz Nr. 6306 sind Risikogebäude solche, die ihre wirtschaftliche Lebensdauer überschritten haben oder einsturzgefährdet sind.

Um eine Risikobewertung eines Gebäudes zu erhalten, muss man sich an Institutionen und Organisationen wenden, die vom Ministerium für Umwelt und Stadtplanung autorisiert sind.

Ein Kernbohrverfahren ist die Entnahme von Betonproben mit einer zylindrischen Schneidemaschine. Die Proben werden unter geeigneten Bedingungen aufbewahrt, getestet und die Gebäudestabilität gemessen.