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Häufig gestellte Fragen (FAQS)

Welchen Nationalitäten ist der Erwerb von Immobilien gestattet?

Die Türkei hat ein beiderseitiges Abkommen mit den folgenden Ländern, was den Erwerb von Grundstücken und anderen Immobilien betrifft: Niederlande, Dänemark, Deutschland, England, Irland, Norwegen, Belgien, Finnland, Österreich, Schweiz, Spanien, Italien, Kanada, Luxemburg, Australien, Frankreich sowie mit einigen Staaten in Afrika und Südamerika.

Wird die erworbene Immobilie mein Eigentum sein?

Ja, alle Immobilien, die wir anbieten und verkaufen werden Ihr Eigentum sein.

Brauche ich ein (Einwohner) Visum um eine Immobilie zu erwerben?

Nein, erst wenn sie länger als drei Monate in der Türkei bleiben, einen eigenen Telefonanschluss oder ein Auto kaufen möchten, dann brauchen sie ein Visum. Personen mit einer dänischen Staatbürgerschaft können ihren Aufenthalt bis zu sechs Monaten verlängern ohne dafür ein Visum zu benötigen.

Gibt es Einschränkungen für Ausländer beim Erwerb einer Immobilie in der Türkei?

Nur in ländlichen und militärischen Gebieten gibt es Einschränkungen. Dies gilt aber nicht für unsere Immobilien die Sie auf unserer Webseite finden.

Welche Dokumente werden benötigt?

Ihren Pass/ ihre Pässe mit Lichtbild, welche wir kopieren und ins Türkische Übersetzen lassen müssen. Diese werden für den Notar benötigt, der mit dem Grundbuchamt sowie dem Militär zusammenarbeitet. Alle übersetzten Dokumente werden vom Militär überprüft, um sicherzustellen, dass keine kriminellen Einträge oder andere terroristischen Aktivitäten gegen die Türkei ausgeübt wurden. Und um ebenso sicher zu stellen, dass die erworbene Immobilie eines Ausländers sich nicht in der Nachbarschaft des Militärs befindet oder für das Militär angedacht war.

Kaufabwicklung?

Zuerst müssen Sie das ansässige Landesregisterbüro aufsuchen, um dort die wichtigsten Untersuchungen und Überprüfungen durchführen zu lassen, nach vollständiger und abgeschlossener Prüfung erhalten Sie dort auch als neuer Eigentümer den Grundbuchauszug. Ein Anwalt oder Notar wird nicht benötigt in der Türkei, da das Landesregisterbüro alle Rechte und Pflichten innehält. Käufer und Verkäufer müssen zusammen zum Landesregisterbüro gehen und unterschreiben. Falls es einer dritten Person erlaubt sein sollte, die Immobilie vom Eigentümer zu erwerben, muss dies von einem Rechtsanwalt geregelt werden. Das Landesregisterbüro übergibt als Beweis der Eigentumsklärung den Grundbuchauszug ( Tapu ) an den neuen Eigentümer (Käufer). Während des Erwerbs der Immobilie stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und erledigen alle Formalitäten für Sie.

Vor der Bezahlung:

Wir bieten unsere Hilfestellung beim Kauf einer Immobilie in der Türkei in allen folgenden Punkten: Wir überprüfen, dass keine Fremdschuld auf der Immobilie liegt. Wir stellen sicher, dass die Immobilie dem Verkäufer gehört. Wir stellen sicher, dass keine Hypothek auf der Immobilie lastet und dass keine weiteren Verpflichtungen oder ein langfristiger Mietvertrag bestehen. Sie erhalten von uns vollständige Informationen über die Art und Umgebung der Immobilie und stellen sicher, dass die Immobilie sich nicht in der öffentlichen Hand (Stadt) befindet.

Wie lange dauert es bis zum abgeschlossenen Erwerb einer Immobilie in der Türkei?

Normalerweise dauert es nicht länger als 2-3 Monate. Sie müssen sich nicht für die ganze Zeit hier aufhalten, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt benannt, und ihm eine Vollmacht übertragen haben, kann dieser in Vertretung für Sie vor Ort alles Händeln. Sie müssen bei der Unterzeichnung im Landesregisterbüro selbst anwesend sein, um den Grundbuchauszug entgegen zu nehmen.

Was muss ich als Nächstes tun, nachdem ich alles Notwendige für den Erwerb erledigt habe?

Ihr Rechtsanwalt erledigt alle Formalitäten für Sie. Der nächste Schritt ist, dass Sie oder Ihr benannter Rechtsvertreter den Eigentümerwechsel im Beisein eines Beamten des Landesregisterbüros unterzeichnen. Damit wird dokumentiert, dass Sie ab sofort der offizielle Eigentümer der erworbenen Immobilie sind. Die Steuer der Immobilie wird auch an dieser Stelle bezahlt.

Welche weiteren Kosten werden auf uns zu kommen bezüglich des Erwerbs einer Immobilie?

Es werden noch folgende Abgaben auf Sie zukommen: die Stempelgebühr, Ihre Anwaltskosten, die Vermögenssteuer sowie die Verbrauchssteuer.